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   VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434   

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VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434 (https://dejure.org/2022,16397)
VG München, Entscheidung vom 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434 (https://dejure.org/2022,16397)
VG München, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - M 11 SN 22.2434 (https://dejure.org/2022,16397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80a Abs. 3; BayBO Art. 9; BauGB § 33
    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Gymnasiums

  • rewis.io

    Nachbareilantrag, Neuerrichtung eines vierzügigen Gymnasiums mit 3-fach Sporthalle und Außensportanlagen, die auch außerschulisch durch Vereine genutzt werden sollen, unzumutbare Lärmbelastung während der Bauphase, Gebot der Rücksichtnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2020 - 1 ME 53/20

    Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Schule; Verkehr

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Die Gesamtanzahl der schulischen (Groß-)Veranstaltungen gerade in der Zeit bis 18:00 Uhr dürfte sehr überschaubar sein, sodass derartige schulische Veranstaltungen wohl als "seltene Ereignisse" des Schulbetriebs einzustufen wären (vgl. hierzu auch OVG NRW, B.v. 8.10.2020 - 1 ME 53/20 - juris Rn. 7 und 33), für welche die Antragsteller - ungeachtet der Frage einer möglichen Sozialadäquanz üblicher innerschulischer Veranstaltungen (s.a. nachfolgend Rn. 42) - nach Ziff. 6.3 der TA Lärm erhöhte Immissionsrichtwerte hinnehmen müssen.

    Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass Kinder der Klassenstufen 5 bis 13 zu einem Großteil nicht von ihren Eltern gebracht bzw. abgeholt werden, sondern gerade bei einem größeren Einzugsgebiet primär den ÖPNV bzw. bei entsprechend nahe gelegenem Wohnort das Fahrrad nutzen werden (so auch OVG NRW, B.v. 8.10.2020 - 1 ME 53/20 - juris Rn. 29).

    Hauptkriterien bei der Beurteilung einer erdrückenden oder abriegelnden Wirkung sind die Höhe des Vorhabens und seine Länge sowie die Distanz in Relation zur Nachbarbebauung (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 2 ZB 16.2168 - juris Rn. 4 m.w.N.), wobei es vor allem auf die diejenigen Merkmale eines Vorhabens ankommt, die auf das Nachbaranwesen einwirken - mithin die Höhe und Länge der dem Nachbargrundstück zugewandten Fassadenfront sowie der Abstand zu diesem (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 8.10.2020 - 1 ME 53/20 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Eine erdrückende Wirkung kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris Rn. 38).

    Selbst wenn für das Wohngebäude der Antragsteller eine eingeschossige Kubatur unterstellt wird - was nach den Luftbildaufnahmen keinesfalls offensichtlich erscheint - und das Vorhaben gegenüber dem Anwesen der Antragsteller deutlich stärker in Erscheinung treten mag, ist in der Gesamtschau nach summarischer Prüfung damit nicht anzunehmen, dass von dem Vorhaben eine erdrückende Wirkung zu Lasten der Antragsteller ausgehen wird, wie dies etwa bei einem zwölfgeschossigen Hochhaus gegenüber einem 15 m entfernten zweigeschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss angenommen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Die Pflicht, für ein Bauvorhaben Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen (Art. 47 BayBO), ist als solche grundsätzlich nicht nachbarschützend (BayVGH, B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39 m.w.N.).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der durch den Stellplatzmangel bewirkte Park- oder Parksuchverkehr den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt oder wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Nachbargrundstücks nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist (BayVGH, B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Schließlich kann im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Interessenabwägung auch berücksichtigt werden, dass bis zur geplanten Aufnahme des Schulbetriebs zum Schuljahr 2024/2025 (vgl. Pressemitteilung vom ... März 2022 auf der Internetseite der Gemeinde ... ... ...*) ggf. weitere Konkretisierungen des Betriebskonzepts und auch die Aufnahme weiterer Auflagen in Betracht kommen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 19).

    Diese Voraussetzungen sind bei summarischer Prüfung vorliegend nicht gegeben; selbst wenn dies anders gesehen würde, könnten etwaige Bestimmtheitsmängel bis zur Nutzungsaufnahme ohne Weiteres noch behoben werden, sodass ein überwiegendes Aussetzungsinteresse der Antragsteller jedenfalls zu verneinen ist (vgl. BayVGH, B.v. 12. Februar 2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Es reicht bei der Lösung von Immissions-Konfliktlagen in der Regel aus, wenn dem Emittenten - wie vorliegend - aufgegeben wird, beim Betrieb seiner Anlage näher bestimmte Richtwerte einzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1968 - I C 29.67 - juris Rn. 11; U.v. 24.6.1971 - I C 39.67 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 31).

    In einem solchen Fall muss vielmehr die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris Rn. 53 - 61; B.v. 15.11.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.03.2006 - 1 NE 05.2570
    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Der für die Kammer zuständige Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat sich in einer Normenkontrollentscheidung (Beschluss vom 9. März 2006 - 1 NE 05.2570 - juris Rn. 45 a.E.) dahingehend geäußert, dass die Wertung des § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auch bei der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für einen "größeren" Schulkomplex zu berücksichtigen sei und Störungen durch die mit dem Schulbetrieb typischerweise verbundenen Lärmimmissionen als Folge der natürlichen Lebensäußerung von Kindern als ortsüblich und sozialadäquat von den Anwohnern des angrenzenden Wohngebiets grundsätzlich hinzunehmen seien.

    Eine allgemeine Verschlechterung der möglicherweise bereits angespannten Parkplatzsituation im öffentlichen Raum ist von Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2006 - 1 NE 05.2570 - juris Rn. 48); ohnehin wäre einem ordnungsrechtlich bedenklichen "wildem Parken" ggf. mit Mitteln des Ordnungsrechts zu begegnen (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.2011 - 4 BN 20.11 - juris Rn. 5); derartiges individuelles Fehlverhalten ist städtebaulich grundsätzlich nicht relevant.

  • VG München, 25.01.2016 - M 8 K 14.5084

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Gebäudes in eine Schule

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Schulen fallen als selbständige Anlagen aus dem Bereich Bildung und Kultur vielmehr unter den Begriff "Anlage für kulturelle Zwecke" (vgl. Stock in E/Z/B/K, a.a.O., BauNVO, § 4 Rn. 86; VG München, U.v. 25.1.2016 - M 8 K 14.5084 - juris Rn. 55; VG Köln, U.v. 7.12.2012 - 23 K 2592/11 - juris Rn. 55).

    Sollte beabsichtigt sein, auch außerhalb dieser Betriebszeiten Veranstaltungen in der Aula durchzuführen, bedürfte dies einer entsprechenden Tekturgenehmigung (zu einem ähnlich gelagerten Fall vgl. etwa: VG München - 8. Kammer - U.v. 25.1.2016 - M 8 K 14.5084 - juris Rn. 61).

  • VG Köln, 07.12.2012 - 23 K 2592/11

    Gebietsübergreifender Schutz eines Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen im

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Schulen fallen als selbständige Anlagen aus dem Bereich Bildung und Kultur vielmehr unter den Begriff "Anlage für kulturelle Zwecke" (vgl. Stock in E/Z/B/K, a.a.O., BauNVO, § 4 Rn. 86; VG München, U.v. 25.1.2016 - M 8 K 14.5084 - juris Rn. 55; VG Köln, U.v. 7.12.2012 - 23 K 2592/11 - juris Rn. 55).

    Es spricht insofern einiges dafür, dass die Geräuschimmissionen des Parkverkehrs durch den Verkehrslärm auf der S. straße "überdeckt" werden könnten (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall etwa: VG Köln, U.v. 7.12.2012 - 23 K 2592/11 - juris Rn. 63), zumal der vorhabenbezogene Anstieg des Verkehrslärmpegels über den Tag gemittelt wird.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Soweit - wie vorliegend - ein Rücksichtnahmeverstoß u.a. aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S. von § 3 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - juris Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 23.2.2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 28).

    Normkonkretisierende Richtwerte für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärm enthält zunächst die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG vom 26. August 1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, GMBl. 1998 S. 503), der als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift dabei auch eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98, BVerwGE 109, 314 - juris Rn. 22; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, BVerwGE 145, 145 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434
    Dementsprechend findet im gerichtlichen Verfahren aufgrund einer Nachbarklage keine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle statt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20 m.w.N).

    Ein Nachbar kann eine Baugenehmigung zudem nur dann mit Erfolg anfechten, wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeit sich aus einer Verletzung von Vorschriften ergibt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 2 CS 13.873

    Kein vorläufiger Baustopp für die Tiefgarage am Josephsplatz

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

  • VGH Bayern, 29.11.2006 - 1 CS 06.2717

    vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung;; Gebot der

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • BVerwG, 06.12.2011 - 4 BN 20.11

    Zusammentreffen psychisch kranker und geistig behinderter Menschen in einem

  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 22 ZB 04.234

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat

  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 15 CS 12.634

    Nachbarrechtsbehelf; Gebot der Rücksichtnahme; Wasserabfluss durch Aufstau eines

  • VGH Bayern, 02.10.2018 - 2 ZB 16.2168

    Erfolgloser Zulassungsantrag einer benachbarten Sondereigentümerin (WEG) gegen

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 1 CS 16.2396

    Anfechtung einer Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus; Außerkrafttreten einer

  • VG München, 11.11.2019 - M 11 SN 19.3570

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Anbau mit zwei Wohneinheiten

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17

    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132

    Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die

  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218

    Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der

  • VGH Bayern, 14.01.2003 - 14 CS 02.2395

    Beschwerde, Nachbar, Nachbareigenschaft, Einzelhandelsgeschäfte,

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